Die Nährwertdeklaration: sieben Werte, feste Reihenfolge, immer je 100
Die Tabelle auf der Rückseite der Packung ist nicht frei gestaltbar. Die Verordnung legt fest, welche Werte hineingehören, in welcher Reihenfolge und auf welcher Bezugsgröße. Im Folgenden erklären wir, was der Text besagt.
Die Rechtsgrundlage
Maßgeblich ist Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Die Nährwertdeklaration ist für die meisten vorverpackten Lebensmittel seit dem 13. Dezember 2016 verpflichtend.
Die sieben Werte, in dieser Reihenfolge
- Brennwert, in kJ und in kcal
- Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
- Kohlenhydrate
- davon Zucker
- Eiweiß
- Salz
Gesättigte Fettsäuren und Zucker sind keine eigenständigen Zeilen, sondern Unterkategorien, eingerückt unter Fett beziehungsweise Kohlenhydraten.
Immer je 100 g oder 100 ml
Das ist die verpflichtende Bezugsgröße, und sie ist der Grund, warum sich zwei Produkte überhaupt vergleichen lassen. Zusätzlich dürfen die Werte je Portion oder je Verzehreinheit angegeben werden, sofern die Anzahl der Portionen genannt ist. Die Angabe je Portion ersetzt die Angabe je 100 nie.
Was freiwillig ergänzt werden darf
Einfach ungesättigte und mehrfach ungesättigte Fettsäuren, mehrwertige Alkohole, Stärke, Ballaststoffe, Vitamine und Mineralstoffe. Freiwillige Angaben dürfen den Platz der verpflichtenden nicht beanspruchen.
Die Form
Die Tabelle wird in Spalten mit ausgerichteten Zahlen angegeben, in der Reihenfolge des Anhangs XV. Nur wenn der Platz nicht ausreicht, ist eine lineare Darstellung zulässig. Alle Elemente der verpflichtenden Deklaration stehen im selben Sichtfeld.
Auf der Vorderseite
Ein Teil der verpflichtenden Deklaration darf auf der Vorderseite wiederholt werden, jedoch nur der Brennwert oder der Brennwert zusammen mit Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz. Eiweiß wird dort nicht wiederholt.
Prozentangaben zur Referenzmenge
Wird ein Prozentsatz der Referenzmenge angegeben, verlangt die Verordnung den Hinweis Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8 400 kJ / 2 000 kcal) in unmittelbarer Nähe.
Wenn gar keine Tabelle vorhanden ist
Anhang V nimmt bestimmte Kategorien aus, darunter unverarbeitete Erzeugnisse aus einer einzigen Zutat (frisches Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch), Kräuter und Gewürze, Salz, Wasser sowie Getränke mit mehr als 1,2 % Alkohol.
Der Nutri-Score und andere Modelle für die Vorderseite
Artikel 35 lässt zusätzliche Formen der Angabe und Darstellung der Nährwertdeklaration zu, unter Bedingungen. Modelle wie der Nutri-Score werden freiwillig verwendet; unionsweit ist keines verpflichtend. Sein Vorhandensein oder Fehlen sagt daher nichts darüber aus, ob ein Produkt die Vorschriften einhält.
Was die Zahlen sind
Es sind Durchschnittswerte, ermittelt aus Analyse, Literatur oder Berechnung der Rezeptur. Sie sind keine Messung der einzelnen Packung in der Hand.
Wer ein Etikett vor sich hat und die Angaben nicht zuordnen kann: VeraRead liest das Etikett und benennt seine Felder — auf Grundlage der offiziellen Vorschriften, in einfacher Sprache.