E-Nummern: was die Nummer neben einem Zusatzstoff aussagt und was nicht
Das E vor einer Nummer ist keine Warnung. Es ist ein Registrierungscode. Im Folgenden erklären wir, was er aussagt, wie die Liste zustande kommt und was sich aus ihr nicht ergibt.
Was eine E-Nummer ist
Maßgeblich ist die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. Anhang II enthält die Unionsliste: die in der Union für die Verwendung zugelassenen Zusatzstoffe samt ihren Verwendungsbedingungen. Die E-Nummer ist der Code, den ein Zusatzstoff mit der Aufnahme in diese Liste erhält.
Die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 legt gesondert die Spezifikationen fest — Identität und Reinheit — für die Zusatzstoffe dieser Liste.
Eine Liste des Erlaubten, nicht des Verbotenen
Die Logik verläuft umgekehrt zu dem, was viele annehmen: Ein Zusatzstoff darf nur dort verwendet werden, wo die Liste ihn vorsieht, nur in den genannten Lebensmittelkategorien und nur bis zu den festgelegten Höchstmengen. Was nicht aufgeführt ist, ist nicht zugelassen.
Lebensmittel, in denen sie gar nicht zugelassen sind
Derselbe Anhang enthält Tabellen mit Lebensmitteln, in denen Zusatzstoffe oder Farbstoffe nicht verwendet werden dürfen. Genannt werden unter anderem unverarbeitete Lebensmittel, Honig, Butter, Kaffee, Teigwaren sowie Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder. Für Farbstoffe nennt die Liste zusätzlich Milch, Brot, Zucker und Eier.
Wie sie im Zutatenverzeichnis erscheinen
Ein Zusatzstoff wird mit seiner Funktionsklasse angegeben — etwa Farbstoff, Konservierungsstoff, Antioxidationsmittel, Emulgator — und unmittelbar danach entweder mit seiner Bezeichnung oder mit seiner E-Nummer. Konservierungsstoff E 202 und Konservierungsstoff Kaliumsorbat sind also dieselbe Angabe.
Die sechs Farbstoffe mit vorgeschriebener Angabe
Artikel 24 und Anhang V verlangen, dass ein Lebensmittel, das einen von sechs bestimmten Farbstoffen enthält, auf dem Etikett neben der Bezeichnung oder der E-Nummer den Hinweis trägt, der Farbstoff kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen. Das gilt seit dem 20. Juli 2010.
- E 102 Tartrazin
- E 104 Chinolingelb
- E 110 Gelborange S
- E 122 Azorubin
- E 124 Cochenillerot A
- E 129 Allurarot AC
Der Hinweis ist eine Kennzeichnungspflicht, die die Verordnung setzt. Die Farbstoffe bleiben zugelassen und gelistet: Die Maßnahme betrifft die Angabe auf dem Etikett, kein Verwendungsverbot.
Was die Nummer nicht aussagt
Die Nummer identifiziert den Stoff und seine Zulassung. Sie sagt nichts über die Herkunft — natürlich oder synthetisch — und nichts über die Menge im konkreten Erzeugnis. Das sind zwei getrennte Fragen mit getrennten Antworten.
Die Liste ändert sich
Die Unionsliste wird durch Verordnungen der Kommission fortgeschrieben, die Anhang II ändern. Ein Zusatzstoff kann aufgenommen, auf weniger Lebensmittelkategorien beschränkt, in seinen Höchstmengen gesenkt oder gestrichen werden. Maßgeblich ist jeweils die konsolidierte Fassung.
Wie sie in einem Rückruf auftauchen
Zusatzstoffe erscheinen in Meldungen in zwei Formen: als Zusatzstoff oberhalb der zulässigen Höchstmenge oder als Zusatzstoff, der in dieser Lebensmittelkategorie überhaupt nicht zugelassen ist. Die Meldung nennt, welche der beiden vorliegt.
Wer ein Etikett vor sich hat und die Angaben nicht zuordnen kann: VeraRead liest das Etikett und benennt seine Felder — auf Grundlage der offiziellen Vorschriften, in einfacher Sprache.