Reparatur, Ersatz oder Erstattung: was die Verordnung bei einem Rückruf vorsieht

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in der gesamten Europäischen Union die Produktsicherheitsverordnung, bekannt als GPSR. Artikel 37 regelt, was bei einem Rückruf aus Sicherheitsgründen angeboten wird. Im Folgenden erklären wir, was der Text besagt.

Drei Abhilfen, von denen mindestens zwei angeboten werden

Die Verordnung nennt drei Abhilfen:

  • Reparatur des Produkts
  • Ersatz durch ein sicheres Produkt gleicher Art und mindestens gleichen Werts und gleicher Qualität
  • angemessene Erstattung

Der verantwortliche Wirtschaftsakteur muss mindestens zwei davon anbieten, damit der Verbraucher eine Wahl hat. Eine einseitige Politik mit nur einer Abhilfe genügt nicht mehr.

Der Text sieht eine Ausnahme vor: Eine einzige Abhilfe darf angeboten werden, wenn die übrigen unmöglich wären oder dem Verantwortlichen Kosten verursachen würden, die im Verhältnis zur vorgeschlagenen Abhilfe unverhältnismäßig sind.

Unentgeltlich, und ohne Rücksendekosten

Die Verordnung besagt, dass die Abhilfen unentgeltlich und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher bereitgestellt werden. Sie legt außerdem ausdrücklich fest, dass der Verbraucher die Kosten für Versand und Rücksendung des Produkts nicht trägt.

Wenn sich Reparatur oder Ersatz verzögert

Der Text enthält eine Auffangklausel. Hat der Verantwortliche die Reparatur oder den Ersatz nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten abgeschlossen, steht dem Verbraucher in jedem Fall die Erstattung zu.

Die Verordnung nennt keine Anzahl von Tagen für das, was als angemessen gilt. Sie setzt auch keine Frist, innerhalb derer die Abhilfe verlangt werden muss, sodass ein Rückruf auch ein deutlich früher gekauftes Produkt betreffen kann.

Wenn die Meldung die Reparatur durch den Verbraucher vorsieht

Es gibt Rückrufe, bei denen vom Besitzer eine einfache Handlung verlangt wird, etwa das Entfernen eines Bauteils oder eine Softwareaktualisierung.

Die Verordnung lässt diese Form nur zu, wenn die Reparatur vom Verbraucher leicht und sicher durchgeführt werden kann und wenn sie in der Rückrufmeldung selbst vorgesehen ist. In diesen Fällen stellt der Verantwortliche die erforderlichen Anleitungen, Ersatzteile oder Softwareaktualisierungen kostenlos bereit.

Der Text ergänzt, dass die Reparatur durch den Verbraucher die Rechte aus den Richtlinien über den Warenkauf und über digitale Inhalte nicht aufhebt.

Wenn die Meldung die Entsorgung des Produkts vorsieht

Bei manchen Rückrufen wird die Vernichtung oder Entsorgung des Produkts verlangt. Die Verordnung lässt dies nur zu, wenn es vom Verbraucher leicht und sicher durchgeführt werden kann, und legt fest, dass die Entsorgung das Recht auf Erstattung oder Ersatz unberührt lässt.

Die Form der Meldung ist vorgegeben

Seit Dezember 2024 gibt die Durchführungsverordnung 2024/1435 eine verbindliche Vorlage für Rückrufmeldungen vor. Zweck der Vorlage ist es, unklare oder abgeschwächte Formulierungen zu vermeiden, die den Ernst der Lage herunterspielen.

Die Verordnung sieht außerdem vor, dass der Verantwortliche die Verbraucher, die er ermitteln kann, vor der öffentlichen Bekanntmachung unmittelbar informiert.

Was Artikel 37 nicht abdeckt

Die GPSR gilt nicht für Humanarzneimittel und nicht für Lebensmittel. Rückrufe in diesen Bereichen folgen eigenen Verfahren.

Dieselbe Regel gilt in jedem Mitgliedstaat

Die GPSR ist eine Verordnung, keine Richtlinie. Sie gilt unmittelbar und wortgleich in jedem EU-Land, sodass das hier Beschriebene in Deutschland, Österreich, Griechenland, Zypern und jedem weiteren Mitgliedstaat ohne nationale Umsetzung zutrifft. Von Land zu Land unterscheidet sich die zuständige Aufsichtsbehörde, nicht die Abhilfen selbst.

Welche Angaben üblicherweise verlangt werden

In diesen Verfahren werden üblicherweise der Kaufbeleg, die Chargennummer oder der Produktcode und das Kaufdatum verlangt.

Quellen

Dieser Text erläutert, was amtliche Bekanntmachungen und die zugehörigen Dokumente aussagen. Er ist keine Rechtsberatung und bewertet keine Einzelfälle.