Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum: zwei Daten, die nicht dasselbe bedeuten

Auf der Packung steht entweder das eine oder das andere Datum, nie beides. Sie ähneln einander, doch die Verordnung gibt ihnen eine unterschiedliche Bedeutung und eine unterschiedliche Rechtsfolge. Im Folgenden erklären wir, was der Text besagt.

Die Rechtsgrundlage

Maßgeblich ist die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe f und Anhang X. Jedes vorverpackte Lebensmittel trägt entweder ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein Verbrauchsdatum.

Mindesthaltbarkeitsdatum — eine Frage der Qualität

Es ist das Datum, bis zu dem das Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält. Danach wird das Lebensmittel nicht automatisch unsicher. Es darf weiterhin in den Verkehr gebracht werden, sofern es nicht gesundheitsschädlich ist und sofern kenntlich gemacht wird, dass das Datum überschritten ist.

Verbrauchsdatum — eine Frage der Sicherheit

Es ist vorgeschrieben für Lebensmittel, die in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblich sind und daher nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können.

Nach diesem Datum gilt das Lebensmittel als nicht sicher im Sinne des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Der Unterschied ist hier kein gradueller, sondern ein grundsätzlicher.

Die Form des Datums

Anhang X legt die Reihenfolge fest: Tag, Monat, Jahr. Enthält die Angabe keinen Tag, lautet die Formulierung mindestens haltbar bis Ende des angegebenen Monats oder Jahres.

Wann gar kein Datum verlangt wird

Anhang X nimmt bestimmte Kategorien vom Mindesthaltbarkeitsdatum aus, darunter:

  • frisches Obst und Gemüse, das nicht geschält oder zerteilt wurde
  • Wein und andere Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 % oder mehr
  • Backwaren, die üblicherweise innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden
  • Speiseessig
  • Speisesalz
  • Zucker in fester Form
  • bestimmte Zuckerwaren und Kaugummi

Ohne Verpackung

Nach Artikel 44 müssen nicht vorverpackte Lebensmittel kein Datum tragen. Verpflichtend ist dort allein die Information über Allergene.

Die Verbindung zur Losnummer

Beide Angaben hängen rechtlich zusammen. Wird das Datum unverschlüsselt mit mindestens Tag und Monat angegeben, entfällt die Pflicht zur Losnummer. Deshalb bestimmen viele Rückrufmeldungen die betroffenen Produkte über das Datum statt über eine Chargennummer.

Die deutschen Begriffe

Gebräuchlich sind Mindesthaltbarkeitsdatum (abgekürzt MHD) und Verbrauchsdatum. Die Verordnung gilt unmittelbar, der Inhalt ist daher in allen Mitgliedstaaten derselbe; es unterscheidet sich nur die Bezeichnung.

Warum das bei einem Rückruf zählt

In einer Meldung dient das Datum als Erkennungsmerkmal: Es bestimmt, welche Packungen die Maßnahme erfasst. Zwei Packungen desselben Produkts mit unterschiedlichem Datum können unterschiedlich behandelt werden.

Quellen

Dieser Text erläutert, was amtliche Bekanntmachungen und die zugehörigen Dokumente aussagen. Er ist keine Rechtsberatung und bewertet keine Einzelfälle.