Losnummer und Chargennummer: die Angabe, die über die Betroffenheit entscheidet

Ein Rückruf betrifft fast nie ein ganzes Produkt, sondern bestimmte Lose. Deshalb steht in jeder Meldung eine Nummer, und deshalb entscheidet diese Nummer darüber, ob die eigene Packung betroffen ist.

Was ein Los ist

Die deutsche Los-Kennzeichnungs-Verordnung definiert das Los als die Gesamtheit von Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, das unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt oder verpackt wurde.

Festgelegt wird das Los vom Erzeuger, Hersteller, Verpacker oder vom ersten im Inland niedergelassenen Verkäufer des Lebensmittels.

Die europäische Grundlage

Die Pflicht geht auf die Richtlinie 2011/91/EU über Angaben oder Marken zurück, mit denen sich das Los feststellen lässt, zu dem ein Lebensmittel gehört. Sie gilt in der gesamten Union, wird aber von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt. Der Grundsatz ist überall derselbe, der Name der Rechtsgrundlage nicht.

Wie Deutschland es umgesetzt hat

In Deutschland gilt die Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV), in Kraft seit dem 1. Juli 1993. Nach § 1 dürfen Lebensmittel nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Angabe tragen, aus der das Los hervorgeht, zu dem sie gehören.

Die Angabe besteht aus einer Buchstaben-Kombination, einer Ziffern-Kombination oder aus beidem. Der Buchstabe L ist voranzustellen, soweit sich die Angabe nicht deutlich von den übrigen Angaben der Kennzeichnung unterscheidet. Daher findet sich auf vielen Packungen ein L vor einer Zahlenfolge.

§ 3 verlangt, dass die Angabe gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar angebracht ist.

Wenn keine Losnummer auf der Packung steht

§ 2 nennt Ausnahmen. Die praktisch wichtigste: Trägt das Lebensmittel das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum unverschlüsselt mit mindestens Tag und Monat in dieser Reihenfolge, entfällt die Pflicht zur Losnummer. Das Datum übernimmt dann die Funktion der Loskennzeichnung.

Weitere Ausnahmen betreffen unter anderem Verpackungen, deren größte Einzelfläche kleiner als 10 Quadratzentimeter ist, Einzelpackungen von Speiseeis sowie Lebensmittel, die erst in der Verkaufsstätte auf Anfrage verpackt und dort abgegeben werden.

Das erklärt eine häufige Beobachtung: Auf mancher Packung ist kein L zu finden. In einer Rückrufmeldung wird dann in der Regel das Mindesthaltbarkeitsdatum als Erkennungsmerkmal genannt.

Auch in Österreich

Österreich setzt dieselbe Richtlinie mit der Loskennzeichnungsverordnung (LKVO) um, in Kraft seit dem 13. Dezember 2014. Der Inhalt entspricht der deutschen Regelung, die Bezeichnung der Rechtsgrundlage unterscheidet sich.

Bei anderen Produkten heißt die Angabe Chargennummer

Die Losnummer betrifft Lebensmittel. Bei technischen Produkten, Kosmetik oder Spielzeug tragen die Packungen stattdessen eine Chargennummer, eine Serien- oder eine Modellnummer. Welche Angabe maßgeblich ist, nennt die Rückrufmeldung selbst.

Wo die Angabe üblicherweise steht

Die Angabe befindet sich meist auf der Fertigpackung oder auf der damit verbundenen Verpackung, häufig in der Nähe des Mindesthaltbarkeitsdatums, am Boden der Packung, an der Falznaht oder auf dem Deckel.

Warum die Nummer in einem Rückruf entscheidend ist

Eine Meldung nennt in der Regel nicht ein Produkt, sondern ein Produkt in Verbindung mit bestimmten Losen oder Chargen. Dasselbe Produkt aus einer anderen Charge kann von der Maßnahme nicht erfasst sein. Ohne die Nummer lässt sich der Abgleich nicht durchführen.

Quellen

Dieser Text erläutert, was amtliche Bekanntmachungen und die zugehörigen Dokumente aussagen. Er ist keine Rechtsberatung und bewertet keine Einzelfälle.